英文摘要 |
Nach langjährigen Diskussionen über die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, ist die Europäische Kommission derzeit mit der Ausarbeitung eines konkreten Verordnungsentwurfs auf Basis der vertraglichen Grundlage (Art. 86 AEUV) befasst, der im Juni dieses Jahres vorgestellt werden soll. In Zeiten der finanziellen Krise wird dies von vielen als wichtiger Schritt zur Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten erachtet, für andere handelt es sich um das trojanische Pferd für einen Europäischen Superstaat. Richtig ist, dass ein solcher Schritt in jedem Fall das Grundgefüge der grenzüberschreitenden Strafverfolgung tangiert und die Weichen für die Zukunft stellt, weswegen das Konzept einer solchen neuen Institution schonend ausgestaltet und keinesfalls übereilt etabliert werden sollte. Der Verfasser versucht, Anregungen für ein einerseits praktikables, andererseits auch rechtspolitisch vermittelbares Komplementaritätsmodell zu geben, das so sicherlich nicht Gegenstand des zu erwartenden Kommissionsentwurfs sein wird, aber hoffentlich konstruktive Impulse für die weiteren Diskussionen bieten kann. |