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Rechtskraft ist ein elementarer Bestandteil jeder Rechtsordnung, da dem Recht eine friedensstiftende Funktion zufällt. Es dient dazu, Konflikte mit dem Anspruch auf Endgültigkeit zu beenden. Der Ausdruck dieser Endgültigkeit im Prozess ist die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen. Gerade im Strafrecht ist dies von erheblicher Bedeutung, weil der Auslöser eines Strafverfahrens ein Verhalten ist, das mutmaßlich einen für die Gesellschaft elementaren Wert – ein Rechtsgut – schuldhaft gefährdet oder verletzt hat, so dass der Täter einen erheblichen Eingriff in seine Grundrechte in Form einer Freiheits- oder Geldstrafe „verdient“ und der Staat gleichzeitig ein sozialethisches Unwerturteil in Form der Verurteilung über ihn spricht. Mit dem Urteil soll es dann aber sein Bewenden haben, und zwar eben ab demjenigen Zeitpunkt, in dem dieses unanfechtbar wird, also „in Rechtskraft erwächst“. Auf Basis dieses Urteils soll – im Falle einer Verurteilung – die Strafe vollstreckt werden können; im Falle des Freispruchs soll sich der Beschuldigte grundsätzlich darauf verlassen können, nicht wieder mit dem Vorwurf im Rahmen eines Strafverfahrens konfrontiert zu werden. |