英文摘要 |
Abstrakte Gefährdungsdelikte sind seit langem Bestandteil des Strafrechts, zumal des Wirtschaftsstrafrechts. So macht sich wegen eines Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB) derjenige strafbar, der in einem Verkaufsprospekt falsche Angaben zu Wertpapieren macht. Dass die Wertpapiere tatsächlich gekauft werden und dies zu einem zu hohen Preis, ist nicht erforderlich.1 Das Verbot bezieht sich auf die (gefährliche) Handlung, ab deren Vornahme der Handelnde das Geschehen aus der Hand gibt, so dass es nun nicht mehr an ihm liegt, ob eine Person konkret gefährdet oder geschädigt wird, ob also bspw. jemand ein Wertpapier (überteuert) erwirbt. |