英文摘要 |
Die Zwangsmitgliedschaft wird kraft Gesetzes begrundet, d. h. es erfolgt die automatische Inkorporierung in eine Korperschaft bei Erfullung bestimmten gesetzlichen Tatbestands. Eine Austrittsmoglichkeit gibt es nicht. Die Verfassungsmasigkeit der Zwangsmitgliedschaft ist wegen Eingriffes in die Grundrechte streitig. Es gibt sechs verschiedene Institutionen der Zwangsmitgliedschaft in Taiwan. Die wissenschaftliche Forschung daruber ist hierzulande aber relativ knapp. Das Rechtssystem der Zwangsmitgliedschaft in Deutschland ist sowohl in der Justiz als auch in der Literatur besser entwickelt. Die Abhandlung stellt deswegen das deutsche Rechtssystem als Vorbild vor. Im Rahmen dieser Abhandlung werden folgende Themen eingehend diskutiert, nahmlich die Grundkonzept der Mitgliedschaft, ihre Verhaltnisse zu Grundrechten, die Notwendigkeit des Organisationszwangs, und die Rechtsinstitutionen der Zwangsmitgliedschaft in Taiwan. Schlieslich werden zusammenfassend die Ergebnisse und Vorschlage vorgestellt. |