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Die im heutigen Vortrag zu behandelnde Frage der hypothetischen Einwilligung im Arztstrafrecht ist aus doppeltem Grund reizvoll: Erstens handelt es sich um ein dogmatisch sehr anspruchsvolles Thema, da es Fragen der Einwilligungsdogmatik mit der Lehre von der objektiven Zurechnung verknüpft. In Deutschland ist es heute eines der am stärksten diskutierten Themen der medizinstrafrechtlichen Debatte. |