英文摘要 |
Im Jahre 1771, ein Jahrhundert vor In-Kraft-Treten des Reichsstrafgesetzbuches, fand in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main ein Strafverfahren statt, das Spuren in der Literaturgeschichte hinterließ 1 . Die unverheiratete Dienstmagd Susanna Margaretha Brandt wurde verurteilt, weil sie ihr Kind unmittelbar nach der Geburt getötet hatte. Rechtsgrundlage des Urteils bildete Art. 131 der Constitutio Criminalis Carolina aus dem Jahre 1532. Überführte Kindsmörderinnen waren hiernach lebendig zu begraben und zu pfählen. Dieses Schicksal zumindest blieb der Delinquentin erspart; der Henker vollstreckte das Todesurteil durch Enthaupten, nach zeitgenössischem Verständnis der mildesten Hinrichtungsart. Goethe, der zu dieser Zeit in Frankfurt als Anwalt praktizierte, ließ das Kindsmordmotiv, wohl inspiriert durch den „Fall Brandt', in seinem „Faust' wiederaufleben. |