英文摘要 |
Ob es sich bei dem Arbeitsvertrag eines Seemanns um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist eine wichtige Frage für die Arbeitssicherheit von Seeleuten. Daraus ergibt sich die Frage, ob das Arbeitsversicherungsrechtsverhältnis fortbesteht, während die Besatzung an Land ist und auf das Schiff wartet. Dieses Problem wird durch das in der Arbeitsversicherungspraxis eingeführte Systemüber Meldepflicht des Arbeitsgebers noch verschärft. Gemäßeinem Rundschreiben des Arbeitsausschusses sind die Besatzungsmitglieder, während sie an Land sind und auf das Schiff warten, in der Lage, freiwillig an der Arbeitsversicherung teilzunehmen. Die freiwillige Teilnahme an der Arbeitsversicherung für Seeleute, die an Land auf Schiffe warten, steht jedoch im Widerspruch zu den Bestimmungen des Arbeitsversicherungsgesetzes zur freiwilligen Versicherung. Darüber hinaus müssen die damit versicherte Seeleute die volle Beiträge tragen. Außerdem diejenigen, die mit der Zahlung der Beiträge für mehr als 2 Monate in Verzug geraten sind, können die Beendidung des Versicherungsrechtsverhältnisses beantragen. Die Alle stehen auch völlig im Widerspruch zu den geltenden Vorschriften. Die entsprechende Auslegung des Arbeitsausschusses schafft eindeutig eine neue Versicherungsart und steht im Verdacht, gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts zu verstoßen. In diesem Artikel wird davon ausgegangen, dass die Frage der Beteiligung von Seeleuten an der Arbeitsversicherung, während sie an Land auf ein Schiff warten, eine komplexe Interessenabwägung erfordert und vom Parlament mit direkter demokratischer Legitimation sorgfältig entschieden werden sollte. Dies kann auch eine Gelegenheit sein, das freiwillige Versicherungssystem umfassend zuüberprüfen. Und um die Schutzlücken während der Wartezeit an Land zu schließen, kann die Einführung der deutschen freiwilligen Versicherung sorgfältig erwogen werden. |