中文摘要 |
Die Energieversorgung einer hochentwickelten Industriegesellschaft bedarf stets der Planung. Raumbedeutsame Vorhaben, insbesondere Erzeugungsanlagen und Netze, müssen sich in vorhandene Landschaftsund iedlungsstrukturen einfügen. Vorausschauender Planung bedürfen auch die bereit zu haltenden Kapazitäten. Nur wenn beides gelingt, kann die Nachfrage durch das Angebot uneingeschränkt gedeckt werden. Obwohl hieran seit weit mehr als einem Jahrhundert kein Zweifel besteht, hat sich in Deutschland ein spezifisches Energieplanungsrecht erst nach der Jahrtausendwende herausgebildet. Seither entfaltet es sich jedoch zusehends. Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung und den besonderen Herausforderungen der Energiewende soll im Folgenden der derzeitige Stand des deutschen Energieplanungsrechts (einschließlich planerischer Elemente nicht spezifisch planungsrechtlicher egelungen) aufgezeigt werden. Hierzu sollen zum einen Erzeugungsanlagen (B.), zum anderen Energienetze (C.) in den Blick genommen werden. |