篇名 | 在中小學與大學之受教育權(譯文) |
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並列篇名 | Recht auf Bildung in Schule und Hochschule |
作者 | 黃相博 |
中文摘要 | 應如何界定在中小學與大學之「受教育權」是一項挑戰。因為「教育」是一個格外複雜的、取決於歷史、社會和文化等因素的概念,其可以依關聯性和利益狀態以不同的內容加以填補。教育不只是(單向的)傳道授業,教育更是以雙向的互動交流為目的;它描述了每一個人理想典型的終身歷程,在這之中獲得並拓展其智力、文化和生活應用技能,以及完善其性格和社交能力。受教育權從前被當作社會基本權,作為方針口號式的權利,直到1972年後才經由德國聯邦憲法法院「大學入學名額限制」判決首度肯認,由基本法之一般平等原則、職業自由以及社會國原則有導出直接分享權的可能性,延用從人性尊嚴與社會國原則所導出的最低生存權,認為受教育權也有「最低教育標準」,將受教育權解釋為基本權,並有「不足禁止」之要求。本文從德國基本法規定,各邦邦憲法以及歐盟法與國際法,描述「受教育權」之概念,勾勒出此一「權利」的輪廓,再應用於一些當前的問題,例如:中小學入學申請權、資優生與身心障礙學生的教育系統差異化設計,以及大學收學費所造成的基本權爭議、1999年以來德國的高教政策改革之影響。最後提出幾個受教育權價值轉變的看法作為結論。 |
英文摘要 | Ein „Recht auf Bildung“ in Schule und Hochschule vermessen zu sollen, ist eine Herausforderung. Denn „Bildung“ ist ein außerordentlich komplexer, von historischen, soziologischen und kulturellen Faktoren abhängiger Begriff, der je nach Kontext und Interessenlage mit ganz unterschiedlichen Inhalten angefüllt werden kann. Bildung ist mehr als Unterrichtung und stärker auf Interaktion ausgerichtet als Erziehung; sie beschreibt den idealtypisch lebenslangen Prozess jedes einzelnen Menschen, in dem dieser seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten erwirbt und erweitert sowie seine charakterlichen und sozialen Kompetenzen vervollkommnet. Seit dem II. Weltkrieg steht die deutsche Staatsrechtslehre der Aufnahme von sozialen Grundrechten in das Grundgesetz im Allgemeinen und eines Rechtes auf Bildung im Besonderen mehrheitlich skeptisch gegenüber. Den Scheitelpunkt markiert insoweit das NC-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 1972, in dem dieser die Möglichkeit unmittelbarer Teilhaberechte – im konkreten Fall aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) abgeleitet – bejahte. Dabei ist es, sieht man von dem Sonderfall des unmittelbar aus der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Anspruch auf das Existenzminimum ab, bis heute geblieben. Das gilt auch mit Blick auf das Recht auf Bildung. Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden die Vorgaben des Grundgesetzes (I.), der Landesverfassungen (II.), des Unions- und Völkerrechts (III.) für ein „Recht auf Bildung“ dargestellt, die Konturen dieses „Rechtes“ skizziert (IV.) und auf einige aktuelle Fragen angewandt werden (V.). Einige Bemerkungen zum sich wandelnden Stellenwert des Rechts auf Bildung schließen die Überlegungen ab (VI.). |
起訖頁 | 385-413 |
關鍵詞 | 受教育權、基本權、不足禁止、Recht auf Bildung、Grundrecht、Untermaßverbot |
刊名 | 世新法學 |
出版單位 | 世新大學法學院 |
期數 | 201506 (8:2期) |
DOI | 10.3966/199815542015060802005 複製DOI DOI申請 |
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