英文摘要 |
In dieser Arbeit werden zwei Probleme untersucht. Erstens ist die Kalkulation eines Termins. Da es im Bürgerlichem Gestezbuch nur den Anfang, jedoch das Ende nicht klar geregelt wird, wie rechnet ein Ende eines Termins, wenn er mit der Stunde als Einheit kalkulieret. Und wie man § 121 I und § 120 II BGB kombinieren, insbesonders, ob ein Termin i.S.d. § 121 I BGB, welcher von dem Beginn einer Woche, eines Monates oder Jahres ist, würde der ersten Tag infolge § 120 II BGB nicht gerechnet. Allerdings ist auch die Bedeutung die Regelung des „Rechnung erst mit den nächsten Tag“ des § 121 II BGB nicht klar, ob müsste man das Ende einer Termin zuerst nach § 120 II mitrechnen oder nicht. Wie kalkuliert das Lebensalt einer Menschen, liegt das zweite Probleme vor. Denn wird der Wortlaut „Vollendung“ des Lebensaltes im einen Gesetz vorgeschrieben, aber manchmal nicht, jedoch die beide Regelung über das Lebensalt in der Besprechungen gleich gehandelt werden. Sogar im den gleichen Gesetz wären sie nebeneinander irrtürmlich vorgeschrieben. |